Teilnahmebedingungen für Freizeiten
01. Elterliche Sorge, Erziehungsrecht
Die Eltern/Erziehungsberechtigten übertragen für den Zeitraum der Maßnahme dem Team einen Teil ihrer elterlichen Sorge und ihres Erziehungsrechts für ihre(n) Tochter/ Sohn. Dieses geschieht durch die Unterschrift unter der Anmeldung.
02. Teilnahmebeitrag
Die Teilnahme an der Maßnahme ist erst gesichert, wenn der vollständige Teilnahmebeitrag auf dem von uns angegebenen Konto eingegangen ist. Bitte warten Sie mit der Überweisung auf ein Schreiben von uns mit Kassenzeichnen und Verwendungszweck.
03. Rücktritt
Bei Rücktritt von der Maßnahme verpflichten sich die Personensorgeberechtigten, die durch den Rücktritt entstehenden Kosten zu tragen. Diese Stornierungskosten ergeben sich wie folgt:
bis 30 Tage vor Reisebeginn
50% des Gesamtbetrags,
bis 15 Tage vor Reisebeginn
80% des Gesamtbetrags,
bis zum Tage des Reisebeginns
100% des Gesamtbetrags.
04. Gruppenreisen
Von den Teilnehmer/innen erwartet das Team, dass sie sich an der Mitgestaltung der Maßnahme aktiv beteiligen. Das bedeutet das die Übernahme der täglichen Aufgaben (Küchendienste, Aufräumaktionen, usw.) als selbstverständlich gelten. Auch die Programmgestaltung wird von allen Teilnehmer/innen mit getragen und innerhalb der Gruppe abgesprochen. Außerdem weisen wir darauf hin, das während der Maßnahme die aufgestellten Regeln gelten. Teilnehmenden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, werden keine Sonderrechte eingeräumt. Bei Fahrten ins Ausland gelten auch die dortigen Gesetze.
05. Ausschluss
Ein Ausschluss von der Maßnahme kann erfolgen, wenn bei weiterer Teilnahme des/der Jugendlichen ein Schaden für die Gruppe oder für einzelne oder fremde Personen zu erwarten oder bereits eingetreten ist. Die Entscheidung hierüber fällt das verantwortliche Team. Der Teilnahmebeitrag wird nicht zurückgezahlt, die Rückführung erfolgt auf eigene Kosten. Ebenso sind Teilnehmer/innen ausgeschlossen, die das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland nicht anerkennen, rechtsextremistische oder rassistische Tendenzen aufweisen.
06. Verhalten in der Öffentlichkeit
Das Team der Freizeit kann davon ausgehen, dass der/die teilnehmende Jugendliche über das Verhalten in der Öffentlichkeit (Straßenverkehr, Natur- und Umweltschutz, Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes, Eigentum, usw.) informiert ist.
07. Haftung
Die Eltern/Erziehungsberechtigten haften für alle Schäden, die nicht versichert sind, sowie für Schäden an gemeinsamem Material, wenn diese von ihrem Kind mutwillig oder vorsätzlich verursacht werden.
08. Informationsbogen
Die Fragen auf dem Informationsbogen wurden nach bestem Wissen beantwortet, ggf. mit der Hilfe eines Arztes. Über später eintretende Änderungen bei den erfragten Angaben wird das Team der Jugendfreizeit umgehend informiert.
09. Unfälle
Für Unfälle, die durch Ungehorsam oder höhere Gewalt ausgelöst werden, kann der Veranstalter der Freizeit keine Verantwortung übernehmen.
10. Selbständige Unternehmungen
Die Eltern/Erziehungsberechtigten sind damit einverstanden, dass ihr Kind in kleinen Gruppen selbständig und ohne Begleitung durch das Team Unternehmungen in der näheren Umgebung durchführen oder daran teilnehmen darf.